Gastaufnahmebedingungen

Heuhotel

Die Vermietung des Heuhotels erfolgt in der Regel tageweise. Am Anreisetag kann das Heuhotel ab 17.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muss bis 10.00 Uhr geräumt sein. Wünsche anderer An- und Abreisezeiten sind möglich, müssen aber bei der Buchung abgesprochen und vom Heuhotel schriftlich bestätigt werden. Schlafsack und Handtücher sind mitzubringen. Bei der Buchung der Kammern wird das Bettzeug gestellt. Die im Heuhotel aushängende Haus- und Hofordnung ist einzuhalten. Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen.

 

Das Heuhotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Schlafplätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Schlafplatzüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Heuhotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Heuhotels an Dritte.

 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Heuhotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

 

Die Preise können vom Heuhotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Schlafplätze, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Heuhotel dem zustimmt.

 

Buchung

Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Dem Heuhotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Mit der Buchung wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung und der Zahlungstermin werden vom Heuhotel festgelegt. Wird eine verlangte Anzahlung auch nach Verstreichen einer vom Heuhotel angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Heuhotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die verbindliche Buchung gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentliche Vertragsbestandteile  eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.

Die Buchung steht unter dem Ausschluss der Zweckgebundenheit.

 

Bei Gruppen, wie z. B. Vereinen, Firmen, Schulen, Verbänden ist die Person Auftraggeber und Zahlungspflichtiger, die bei der Buchung genannt wird und unterzeichnet hat.

 

Bei schriftlicher Buchung ist der von uns zugesandte Gastaufnahmevertrag unverändert und unterschrieben innerhalb sieben Tage an uns zurück zu senden.

 

 

Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung einer Unterkunft nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung kein Widerrufsrecht, bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht, des mit uns durch Ihre Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages, besteht. Sondern Sie im Falle des Nichteintritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno-Rücktrittskosten bezahlen müssen!

 

Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Heuhotel geschlossenen Gastaufnahmevertrages muss schriftlich erfolgen. Darauf hin versucht das Heuhotel die freien Plätze anderweitig zu vermieten. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Schlafplätzen hat das Heuhotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, 80% für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Da z. B. auch bei Krankheit oder Tod eines nächsten Angehörigen Vertragserfüllung besteht, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

Rücktritt des Heuhotels

Bei Nichtzahlung des verlangten Anzahlungsbetrages steht dem Heuhotel nach Mahnung und Fristsetzung zu, vom Gastaufnahmevertrag zurück zu treten.

Ferner ist das Heuhotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt und andere vom Heuhotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Schlafplätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Heuhotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Wanderreiter

Pferde können nur nach Absprache untergebracht werden. Für die Pferde muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung bestehen.

 

Hunde

Hunde sind nur auf Anfrage und nur in den Kammern erlaubt. Ein gesundes Sozialverhalten gegenüber Mensch und Tier wird vorausgesetzt. Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein und im Heuhotel, sowie im Hof angeleint werden. Für die Hunde muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung bestehen.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Gastaufnahmebedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsziel, sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Heuhotels.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

                                                                                                                                                  Oktober 2022

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© Isabella Theuerweckl